Gratis-Zahnspange
Seit Juli 2015 wird die sogenannte „Gratiszahnspange“, korrekter „Kassenzahnspange“ genannt, in Vorarlberg angeboten.
Voraussetzungen:
- Grad der Behandlungsnotwendigkeit (IOTN) muss 4-5 erreichen
- Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahr
- Behandlung mittels einer festen Zahnspange
Wir können in einem Erstberatungstermin den Grad der Behandlungsnotwendigkeit für jeden Patienten feststellen.
Für einen Wunschtermin rufen Sie uns einfach unter +43 5552 20805 an oder schreiben uns eine E-Mail an info@zahnspange-bludenz.at
FAQ Krankenkassen-Zahnspange auf VÖK
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Für weitere Termine bitte telefonisch unter +43 5552 20805 anfragen.
Unser Honorar orientiert sich an den aktuellen autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer.